Amtsgericht Kerpen setzt Strafe zur Bewährung aus

Veruntreuung: Aachener Weihbischof Bündgens zu Freiheitsstrafe verurteilt

  • Aachener Weihbischof Johannes Bündgens hat wegen Veruntreuung von 128.000 Euro eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung erhalten.
  • Bündgens Verteidiger kündigte einen Einspruch an.
  • Ob Bündgens kirchenrechtliches Verfahren droht, bleibt zunächst offen.
     

Anzeige

Der Aachener Weihbischof Johannes Bündgens hat wegen Veruntreuung von 128.000 Euro eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung erhalten. Zudem muss der 65-Jährige eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Kerpen erließ am Dienstag einen entsprechenden Strafbefehl nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft Köln. Bündgens Verteidiger Christof Püschel kündigte Einspruch an.

Der Geistliche selbst war wegen gesundheitlicher Gründe nicht vor Gericht erschienen. Die Verhandlung gegen ihn hätte bereits vergangenen Oktober beginnen sollen und wurde damals wegen Krankheit verschoben. Bündgens sei nicht verhandlungsfähig, hieß es.

 

Betreuer fallen Überweisungen an Weihbischof auf

 

In dem Verfahren geht es um insgesamt 143.000 Euro, die der Weihbischof von einer dementen Bekannten veruntreut haben soll. Die ältere und mittlerweile verstorbene Dame aus Kerpen kannte den Weihbischof schon länger und hatte ihm eine Vollmacht für ihr Konto erteilt. Möglicherweise war sie nicht mehr geschäftsfähig, als Bündgens ihr Geld in mehreren Tranchen auf sein Privatkonto überwies. Später wurde ein Betreuer für die Frau eingesetzt, dem die Überweisungen auffielen.

Mit Blick auf eine Überweisung von 15.000 Euro Ende 2017 stellte das Gericht das Verfahren ein. Laut Richter Peter Königsfeld hat die Haushälterin der Seniorin angegeben, dass die gläubige Katholikin die Kirche in vielfältiger Weise mit großzügigen Geldspenden bedacht habe, unter anderem den Orden der Karmelitinnen in Köln. Der Weihbischof sei dabei oft in Vorleistung gegangen. Die Priorin des Ordens habe dies bestätigt, so Königsfeld.

 

Weihbischof Bündgens zahlt Summe komplett zurück

 

Die restlichen 128.000 Euro führten nun zum Strafbefehl. Der Weihbischof hatte erklärt, er habe seiner Bekannten als Gegenleistung für das Geld ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie in Aachen eingeräumt, die er für 600.000 Euro erworben hatte. Dies sei im Grundbuch nicht vermerkt worden, weil sich der Gesundheitszustand der Frau verschlechtert habe. Laut Amtsgericht zahlte der Weihbischof die Summe in der Zwischenzeit komplett zurück.

Bündgens, der seit 2006 Weihbischof sowie Bischofsvikar für die Caritas und Domkapitular ist, lässt seit Ende 2019 seine bischöflichen Ämter ruhen. Aachens Bischof Helmut Dieser hatte sich "schockiert" über die Vorwürfe geäußert. Er drang auf vollständige Aufklärung. Ob dem Weihbischof auch ein kirchenrechtliches Verfahren droht, blieb am Dienstag zunächst offen.

Anzeige