Diözesansprecher spricht von Unkenntnis

Erzbistum Wien untersagt Kölner Priester Tätigkeit

  • Die Erzdiözese Wien hat einem Priester des Erzbistums Köln, ein Betätigungsverbot für ihr Gebiet erteilt.
  • Gegen den Geistlichen läuft in seiner Heimat ein kirchenrechtliches Verfahren wegen Sex mit einem Minderjährigen.
  • In Wien habe man davon nichts gewusst, sagte ein Sprecher des österreichischen Erzbistums.

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Die Erzdiözese Wien hat einem Priester des Erzbistums Köln, gegen den dort ein kirchenrechtliches Verfahren läuft, ein Betätigungsverbot für ihr Gebiet erteilt. Der Aufenthalt in Österreich und das Kölner Verfahren seien der Erzdiözese nicht bekannt gewesen, teilte Diözesansprecher Michael Prüller am Dienstag der Wiener Presseagentur Kathpress mit.

Bei dem Verbot handle es sich "nicht um eine Vorverurteilung, sondern eine Vorsichtsmaßnahme, die bis zu einer Klärung der Vorwürfe gilt", erklärte Prüller. Pfarrer D. hatte jetzt in Wien Gottesdienste geleitet und Jahre zuvor sexuellen Kontakt zu einem minderjährigen Prostituierten.

Der Hintergrund

Der Priester war 2017 im Erzbistum Köln befördert worden. Der Fall kommt in einem Aufarbeitungsgutachten für das Erzbistum Köln vor, dem sogenannten Gercke-Report. Die Gutachter sehen hier keine eindeutige Pflichtverletzung durch hohe Amtsträger.

Die Interventionsstelle des Erzbistums Köln hatte im vergangenen Jahr Anhaltspunkte für mögliche weitere Delikte des Geistlichen gefunden. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki beurlaubte den Priester laut Mitteilung vom April und leitete ein kirchenrechtliches Verfahren ein.

"Bild": Köln hob Zelebrationsverbot auf

Nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung (Dienstag) soll das Erzbistum Köln ein für den Pfarrer geltendes Zelebrationsverbot im Oktober aufgehoben und auf seine Pfarrei beschränkt haben. Auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) teilte die Erzdiözese mit, dass sich die Fragen zum Aufenthalt des Pfarrers noch in der Klärung befänden.

Dem Anschein nach wohne D. immer wieder bei einer Bekannten in Wien, worüber die dortige Erzdiözese laut ihrem Sprecher nicht informiert war. Der Rektor der Wiener Deutschordenskirche habe D., der eine entsprechende Erlaubnis seiner Heimatdiözese Köln habe vorweisen können, bislang die Feier von Gottesdiensten gestattet. Weitere Aufgaben seien ihm nicht übertragen worden, hieß es.

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