Unterrichtserlaubnis bei Gottesdienst in Münster verliehen

Bistum Münster: 44 Referendare dürfen nun Katholische Religion lehren

  • In der Überwasserkirche Münster haben angehende Religionslehrkräfte ihre vorläufige Unterrichtserlaubnis erhalten.
  • Innerhalb ihres Referendariats dürfen sie nun im Fach Katholische Religion unterrichten.
  • Pfarrer Weidisch machte den Lehrkräften Mut für einen manchmal nicht leichten Dienst in der Schulwelt.

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In der Münsteraner Überwasserkirche haben am Dienstag angehende Referendare die vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis für ihr Referendariat erhalten. Die Nachwuchslehrkräfte dürfen somit das Fach katholische Religion unterrichten. Die 44 zukünftigen Lehrkräfte stammen überwiegend aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.

Unter dem Leitwort „Weitergehen in Vertrauen“ feierten die Referendare einen Gottesdienst unter Leitung von Pfarrer Karsten Weidisch und im Beisein Dekan Norbert Köster und Clauß Peter Sajak von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Uni Münster. Weidisch machte in seiner Predigt Mut für den Dienst in einer Schulwelt, in der es Fragen, Widerspruch und auch Desinteresse gebe.

Neue Missio-Ordnung der Bistümer

Die Verleihung der Urkunden übernahm als Leiter der Abteilung Religionspädagogik Christian Schulte. Er ging dabei auf die neue Missio-Ordnung der deutschen (Erz-) Bistümer ein. Deren zentraler Bestandteil sei das „Zeugnis christlichen Lebens“. Dazu seien alle Religionslehrkräfte unabhängig von Herkunft, Alter, Behinderung, persönlicher Lebenssituation, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität aufgerufen.

Die Vergabe der vorläufigen Unterrichtserlaubnis ist nötig, weil für den katholischen Religionsunterricht das Land Nordrhein-Westfalen und das jeweilige Bistum gemeinsam verantwortlich sind. Religionslehrkräfte handeln im Namen beider Institutionen. Daher brauchen sie zusätzlich zum Studium der Katholischen Theologie die vom Bischof unterzeichnete Unterrichtserlaubnis. Nach dem Referendariat erhalten sie dann die Beauftragung für das Berufsleben als Religionslehrkraft, die „Missio canonica“.

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