Anderslautende Darstellung der Kirche „nicht nachvollziehbar”

GEMA stellt klar: Katholische Kirche wollte keinen neuen Rechte-Vertrag

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Die Rechteverwertungsgesellschaft GEMA sieht sich zu einer Richtigstellung veranlasst: An ihr habe es nicht gelegen, dass es keinen neuen Pauschalvertrag über Musikrechte mit der katholischen Kirche gibt. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) habe die Verhandlungen beendet.

Es ist eine Pressemitteilung, die es in sich hat: Die Verwertungsgesellschaft GEMA weist die Verantwortung dafür zurück, dass in den katholischen Gemeinden in Deutschland jetzt Musik, die außerhalb von Gottesdiensten gespielt wird, einzeln erfasst und abgerechnet werden muss. Bisher war das durch einen Pauschalvertrag abgegolten.

„Die GEMA stellt klar: Die Verhandlungen über einen Pauschalvertrag hat der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) beendet“, heißt es unmissverständlich in der Mitteilung. Und: „Die öffentliche Darstellung der katholischen Kirche, wonach die GEMA gegen die Fortsetzung eines Pauschalvertrags für Veranstaltungen war, ist nicht nachvollziehbar.“

Katholische Kirche lieferte eine ganz andere Darstellung

In der Tat hatte es Erläuterungen der katholischen Kirche gegeben, die den Sachverhalt ganz klar anders darstellen und die Verantwortung der GEMA zuweisen. Schon vor Monaten zitierte Kirche+Leben aus dem Amtsblatt des Bistums Osnabrück, wo es zu dem Thema heißt: „Die GEMA war nicht bereit, auf den wiederholt letztmals im Dezember 2023 geäußerten Wunsch des VDD nach einer Vertragsverlängerung einzugehen.“

Die Deutsche Bischofskonferenz wollte gegenüber Kirche+Leben den Umstand, dass es zu keiner Einigung kam, nicht kommentieren. Man sei in Gesprächen mit der GEMA, wolle das aber „nicht über die Medien austragen“, hieß es dazu Mitte März. Kirche+Leben hatte auch über erste Folgen der Nichtverlängerung des Vertrags berichtet. Kirchenmusiker sind verunsichert, erste Konzerte wurden bereits mit Verweis auf das Thema abgesagt.

Musik-Pauschalvertrag Ende 2023 ausgelaufen

Der Pauschalvertrag für Veranstaltungen zwischen der GEMA und dem VDD war Ende 2023 ausgelaufen. „Nach zahlreichen Verhandlungsrunden erklärte der VDD überraschend, dass er die Lizenzkosten für Veranstaltungen mit Musik in katholischen Gemeinden nicht mehr übernehmen werde“, heißt es in der Pressemitteilung der GEMA.

„Damit entzog der VDD einem zukünftigen Pauschalvertrag die Grundlage.“ Seit dem 1. Januar müssen, wie berichtet, katholische Gemeinden jetzt jede Veranstaltung mit Musik, beispielsweise Gemeindefeste oder Jugendveranstaltungen, einzeln bei der GEMA anmelden.

Deutliche Kritik an der Kommunikation des VDD

Im vergangenen Jahr hatten die GEMA und der VDD ihre turnusmäßigen Verhandlungen zur Fortsetzung des Pauschalvertrags ab 2024 aufgenommen. Dieser Pauschalvertrag umfasste die Nutzung von Musik auf Veranstaltungen wie beispielsweise Gemeindefesten, klassischen Konzerten oder Seniorenabenden. Für Gottesdienste gilt ein eigener Pauschalvertrag, der nach wie vor in Kraft ist.

Zur Frage, wie die Verhandlungen von der Kirche öffentlich dargestellt wurden, wird die GEMA deutlich: „Leider zwingt uns die katholische Kirche durch ihre Darstellung in den Medien dazu, unser Credo ‚Miteinander sprechen ist besser als übereinander sprechen‘ zu verlassen“, zitiert sie Johannes Everding, Direktor Geschäftsentwicklung bei der Verwertungsgesellschaft. „Unser Auftrag ist es, eine angemessene Vergütung für unsere 95.000 Mitglieder zu erreichen. Die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke erfolgt auf Basis von Tarifen und Berechnungsgrundlagen. Die Entscheidung, ob der VDD für seine Gemeinden und Gliederungen die Vergütungsverpflichtungen übernimmt, obliegt allein dem VDD.“

Mit der EKD hat sich die GEMA längst geeinigt

Übrigens hatten die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die GEMA die Verhandlungen im Jahr 2023 einvernehmlich abgeschlossen, wie Kirche+Leben ebenfalls bereits berichtete, und es gibt heute mit der EKD einen Pauschalvertrag für Veranstaltungen für das Jahr 2024.

Um die Übergangsphase von der pauschalen Regelung hin zu einer Einzellizenzierung möglichst reibungslos zu gestalten, hat die GEMA nach eigenen Angaben ihr Informationsangebot für Kirchengemeinden erweitert. Gemeinden können im Onlineportal der GEMA ihre Veranstaltungen mit Musik rund um die Uhr, unbürokratisch und einfach anmelden. Und: Die bisher im Pauschalvertrag gewährten Vergünstigungen bleiben auch für die Einzellizenzen erhalten.

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