Oberlandesgericht Köln urteilt

Kardinal Woelki gegen „Bild“: Gericht verwirft Berufung der Zeitung

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Die Berufung der "Bild"-Zeitung ist abgelehnt: Sie darf nicht weiter behaupten, Kardinal Rainer Maria Woelki habe 2017 einen Priester befördert, obwohl er zwei belastende Dokumente kannte. Allerdings laufen weiter Ermittlungen gegen Woelki.

Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich erneut in einem Rechtsstreit gegen die "Bild"-Zeitung durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Köln wies eine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurück. Die Zeitung darf nicht weiter behaupten, Woelki habe 2017 einen Priester befördert, obwohl er zwei belastende Dokumente, in denen es um sexuellen Missbrauch gehe, kannte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Zeitung hatte 2021 im Internet berichtet, der Erzbischof habe zum Zeitpunkt der Beförderung eine Warnung der Polizei vor einem Einsatz des Geistlichen in der Jugendarbeit und ein belastendes Gesprächsprotokoll aus dessen Personalakte gekannt. Woelki hatte daraufhin gegen die "Bild" und deren Chefreporter als Autor geklagt.

Woelki wurde unter Eid vernommen

Im anschließenden Verfahren hatte das Landgericht zwei Zeugen und Woelki persönlich unter Eid vernommen. Es kam zum Schluss, die "Bild" könne ihre Behauptung nicht beweisen.

Die Beweisaufnahme und deren Bewertung durch die erste Instanz seien nicht zu beanstanden, urteilt das Oberlandesgericht. Insbesondere sei zutreffend, dass die Angaben der beiden Zeugen nicht ergiebig gewesen seien.

Warum weiter gegen Woelki ermittelt wird

Auch die Würdigung der Aussagen Woelkis sei nicht zu beanstanden. Er habe erklärt, die Personalakte vor der Personalentscheidung nicht vorgelegt bekommen, keine Einsicht in die fraglichen Unterlagen genommen und auch die konkreten Inhalte nicht in Gesprächen vermittelt bekommen zu haben. Selbst wenn man Bedenken entwickeln könne gegen die Richtigkeit einzelner weiterer Angaben Woelkis, führe dies zu keiner anderen Beurteilung.

Solche Bedenken gibt es in der Tat: Die Aussagen des Kardinals führten zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Meineid, die noch laufen. Ein Ende ist laut der Behörde frühestens im Herbst zu erwarten.

Woelki-Urteil: Reaktion seines Anwalts und von "Bild"

Die Zeitung hält ihre Kritik an der Amtsführung Woelkis trotz des Urteils für berechtigt. Dass sie das Berufungsverfahren verloren hat, liegt laut einem "Bild"-Sprecher allein daran, dass zivilrechtlich nicht der volle Nachweis für die Kenntnis der Dokumente erbracht werden konnte. “Wir sind allerdings zuversichtlich, dass dieser Nachweis im Rahmen des laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Kardinal Woelki noch nachgeholt werden kann und wird.”

Woelkis Anwalt Carsten Brennecke erklärt indes, das Urteil räume mit der Legende auf, Woelki habe die Dokumente gekannt. Der "Bild" und ihrem Chefreporter seien zum wiederholten Male Aussagen wegen Falschberichterstattung verboten worden.

Wie es in der Sache weitergeht

Wegen anderer "Bild"-Berichte über den Umgang Woelkis mit dem beförderten Priester hatte das Oberlandesgericht bereits im vergangen Jahr in zweiter und letzter Instanz der Zeitung vier von sechs Aussagen verboten.

Eine Revision gegen das nun gefällte Urteil hat das Oberlandesgericht zwar nicht zugelassen. Dagegen könnte aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

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