Experte forscht und lehrt an der Universität Münster

Kirchenhistoriker Hubert Wolf: Papier zum Papst-Amt keine Revolution

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Was bedeutet das Vatikan-Papier zum Papstamt für die Ökumene? Der Kirchenhistoriker Hubert Wolf von der Uni Münster sieht keine "Revolution". Er sagt, was ihm fehlt, und was etwa aus den Beschluss zur Unfehlbarkeit wird.

Skeptisch reagiert der Kirchenhistoriker Hubert Wolf von der Universität Münster auf das neue Vatikan-Dokument zur Stellung des Papstes. "Die Revolution ist ausgeblieben", sagt er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Positiv am Text sei, dass ein römisches Dokument erstmals abweichende Haltungen der übrigen christlichen Kirchen zur Vorrangstellung des Papstes mit Wertschätzung veröffentliche und beschreibe. Wolf sieht in dem Papier aber keinerlei verbindliche Perspektive und rechtliche Vorschläge, wie das Papstamt konkret anders ausgeübt werden könnte. "Von einer neuen Lehre oder einer Revision der alten Lehre kann keine Rede sein."

Hubert Wolf: Papst-Papier hält an alten Beschlüssen fest

Das von der Ökumene-Behörde des Papstes erarbeitete Papier bedeute eine Stiländerung bei der Interpretation des Unfehlbarkeitsanspruchs und des Jurisdiktionsprimats des Papstes. So plädiere der Text blumig dafür, das Unfehlbarkeitsdogma im Licht der Synodalität zu interpretieren. Zugleich verweise der Text auf Gesten der Wertschätzung und der Liebe, die die Päpste den anderen christlichen Kirchen gegenüber gezeigt hätten.

Auf der anderen Seite halte das Dokument voll und ganz an den Beschlüssen zum Primat des Papstes und zur Unfehlbarkeit fest, die das Erste Vatikanische Konzil (1869-1870) beschlossen und das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) bestätigt habe, sagt Wolf. Andere Modelle kirchlicher Leitung, die es in der katholischen Tradition gebe, würden nicht zur Diskussion gestellt, so der Kirchenhistoriker. Er bezieht sich etwa auf das Konzil von Konstanz (1414-1418), das drei konkurrierende Päpste abgesetzt und einen neuen gewählt habe. Damals habe sich die Gemeinschaft der Bischöfe als eigenständige Größe gegenüber dem Papst definiert.

Hubert Wolf: Nur der Papst selbst kann seine Vollmacht beschränken

Auch ziehe das Dokument keine konkreten Konsequenzen daraus, dass Franziskus zuletzt allein auf seinem Titel "Bischof von Rom" beharrt und andere Titel wie "Stellvertreter Christi" im Päpstlichen Jahrbuch 2020 herabgestuft habe.

Wolf äußert zugleich Zweifel, ob die Ökumene-Behörde überhaupt eine Reform des Papstamtes in die Wege leiten könne. Innerhalb des kirchlichen Systems könnte nur der Papst selber als Inhaber der höchsten Vollmacht seine eigene Vollmacht beschränken, sagt Wolf.

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