Gemeinderat entscheidet: Antrag zum Begehren ist zulässíg

Bleibt Missbrauchstäter im Straßennamen? Bürgerbegehren in Eslarn kommt

Anzeige

Anwohner wollen, dass ihre Straße in Eslarn nach einem wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Priester benannt bleibt. Ein entsprechendes Bürgerbegehren ist zugelassen. Die politische Gemeinde kündigt an, über die Tat des Priesters aufklären zu wollen.

In Eslarn im Oberpfälzer Wald wehren sich Bürger gegen den Beschluss ihrer Gemeinde, eine nach einem Missbrauchstäter benannte Straße umzubenennen. Anlieger der Georg-Zimmermann-Straße sammelten 684 gültige Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Über dessen Zulassung hatte der Gemeinderat zu befinden und stimmte mit zehn zu zwei Stimmen dafür.

"Es hat keine Diskussion oder Auseinandersetzung gegeben", sagt Bürgermeister Reiner Gäbl (SPD) der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Am 24. November soll das Bürgerbegehren durchgeführt werden. Die Gemeinde zählt rund 2.700 Einwohner.

Bürgermeister kritisiert Begründung des Bürgerbegehrens

Der aus Eslarn stammende Georg Zimmermann (1916-1984), Priester des Bistums Regensburg, war Diözesanmusikdirektor, wurde wegen Kindesmissbrauchs verurteilt und saß im Gefängnis. In seiner Heimatgemeinde, wo der Geistliche seinen Ruhestand verbrachte, war er jedoch angesehen; eine Straße wurde nach ihm benannt. Auf Initiative des Betroffenenbeirats des Bistums Regensburg hatte der Eslarner Gemeinderat im Mai 2024 eine Umbenennung beschlossen.

Gäbl erläutert, formaljuristisch habe es gegen den Bürgerbegehrens-Antrag keine Einwände gegeben. Er nennt es aber "unverschämt", dass die Antragsteller in ihrer Begründung mit keinem Wort Zimmermann als verurteilten Straftäter bezeichnet hätten. Im Nachhinein forderten sie aber, unter dem Straßennamen eine Ergänzung anzubringen, in der über die Taten des Priesters informiert werde.

Gemeinde will über Tat des Priesters aufklären

Die Gegner hatten argumentiert, nach Zimmermanns Haft habe es weder Anzeigen noch polizeiliche Ermittlungen gegeben. "Erst lange nach seinem Tod äußerten sich vermeintlich Betroffene. Eine juristische Aufarbeitung war demnach nicht möglich." Zudem sei die Umbenennung der Straße für Anwohner mit einem "immensen organisatorischen und finanziellen Aufwand" verbunden.

Der Bürgermeister kündigt an, die Gemeinde werde vor der Abstimmung eine Aufklärungsschrift veröffentlichen, in der ausführlich über das Vergehen von Zimmermann informiert werde. Dieser war 1969 vom Landgericht Weiden wegen mehrerer Fälle von teils schwerer "Unzucht mit Abhängigen" zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden.

Betroffenen-Sprecherin: Nicht für möglich gehalten

Die Sprecherin des Betroffenenbeirats, Josefa Schalk, sagt der KNA, sie hätte nie für möglich gehalten, dass so viele Unterschriften zusammenkommen. Sie gehe davon aus, dass es in dem Ort noch weitere Betroffene gebe, die sich nicht zu sprechen trauten.

Ein Jahr lang habe man den Menschen Gespräche über Zimmermann angeboten - was nicht angenommen worden sei. Der Betroffenenbeirat plane in den kommenden Monaten weitere Aktionen in Eslarn.

Anzeige