Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis in Münster vergeben

45 angehende Religionslehrkräfte fürs Referendariat beauftragt

Anzeige

45 angehende Religionslehrkräfte haben in Münster die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis erhalten, die für die Zeit ihres Referendariats gilt. Die Erlaubnis wird durch den jeweiligen Bischof erteilt.

45 angehende Religionslehrerinnen und -lehrer haben in Münster die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (VKU) für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) erhalten. Die VKU ist nötig, weil für den katholischen Religionsunterricht das Land Nordrhein-Westfalen und das jeweilige Bistum gemeinsam verantwortlich sind. Lehrkräfte brauchen zusätzlich zum Studium der Katholischen Theologie die vom Bischof unterzeichnete VKU. Nach dem Referendariat erhalten sie die dauerhafte Beauftragung, die "Missio canonica".

Oliver Dyma, Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster, sagte nach Angaben der Bischöflichen Pressestelle, Theologie sei "immer politisch. Sie befähigt dazu, in einen Diskurs über Werte zu treten und quasi-religiöse Argumentationen zu enttarnen." Die Studierenden hätten die Kompetenzen dazu erworben und könnten ihr Wissen nun weitergeben, beispielsweise im Religionsunterricht.

Woher die angehenden Lehrkräfte stammen

Barbara Bader, kommissarische Leiterin der Abteilung Religionspädagogik im Generalvikariat, sagte, die VKU sei Vertrauensbeweis und Ermutigung. Das Zeugnis christlichen Lebens, das die Religionslehrkräfte geben. solle "zu einer lebendigen Kirche beitragen, die positiv ausstrahlt und einladend ist".

Die angehenden Religionslehrkräfte kommen nicht nur aus dem Bistum Münster, sondern auch aus Nachbardiözesen. Sie stammen aus Ahlen, Ascheberg, Drensteinfurt, Dülmen, Emsdetten, Freren, Gelsenkirchen, Geseke, Gronau, Hagen, Heinsberg, Horstmar, Lippstadt, Möhnesee, Mönchengladbach, Münster, Ochtrup, Osnabrück, Recklinghausen, Salzbergen, Schmallenberg, Soest, Vreden, Wallenhorst, Wettringen und Wuppertal.

Anzeige