Lockerungen für Menschen mit Behinderungen ab dem 10. Mai

So bereiten die Freckenhorster Werkstätten die Wiedereröffnung vor

Ab 10. Mai entfällt in Nordrhein-Westfalen das Corona-bedingte Besuchsverbot in Senioren- und Pflegeheimen. Auch Menschen mit Behinderungen dürfen dann wieder arbeiten. Einblick in die Vorbereitungen der Freckenhorster Werkstätten.

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Ab 10. Mai entfällt in Nordrhein-Westfalen laut Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) das Corona-bedingte Besuchsverbot in Senioren- und Pflegeheimen – und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Sie dürfen dann auch wieder in Werkstätten arbeiten.

In den Freckenhorster Werkstätten stehen 1.540 Menschen in den Startlöchern. Sie sind in der Schreinerei, der Schlosserei, der Druckerei und der Montagefertigung tätig. Doch nicht alle werden an den zehn Standorten in Beckum, Ahlen, Oelde und Warendorf sofort zum Zug kommen.

 

Ein Drittel der Beschäftigten könnte anfangen

 

Das NRW-Gesundheitsministerium verweist auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Bundesarbeitsministeriums für die Corona-Pandemie. Der Gesundheitsschutz für die Beschäftigten mit Behinderung stehe an erster Stelle, heißt es dort.

In den Freckenhorster Werkstätten liegen die Gruppengrößen gewöhnlich bei zwölf bis 15 Beschäftigten. In Corona-Zeiten sieht Geschäftsführer Antonius Wolters sie bei drei Personen. „Wir werden wohl erst mit einem Drittel unserer Beschäftigten anfangen, um alle Schutzbestimmungen sorgfältig zu erfüllen“, erklärt er. „Das sind etwa 500 Personen.“

Zurzeit sind die Fachleute und Gruppenleiter im Haus dabei, mögliche Kandidaten aus dem großen Pool herauszufiltern: Vor allem die Selbstfahrer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad oder eigenem Auto kommen, haben Chancen. Notfalls könnten diejenigen, die auf den Bus angewiesen sind, mit dem Bulli abgeholt werden. „Unsere Fahrer nehmen dann drei Personen im Auto mit.“

 

Rückkehr zur Arbeit ist freiwillig

 

„Wir versuchen, alle Schutzmaßnahmen des Arbeitsministeriums umzusetzen“, erklärt Wolters. So seien etwa das Mittagessen und die Pausen in Schichten möglich, sodass nicht alle gleichzeitig in der Kantine oder im Gruppenraum sitzen. „Die Rückkehr an den Arbeitsplatz ist freiwillig.“ Das gelte besonders für Risiko-Gruppen und müsse in Abstimmung mit den Mitarbeitern, ihren Betreuern oder Eltern geschehen.

Stillstand in den Freckenhorster Werkstätten hat es trotz Corona nicht gegeben. Die 350 nicht behinderten Angestellten in Produktion, Handwerk, Verwaltung und Sozialbereich haben den Betrieb aufrechterhalten. Sie haben die Kundenaufträge großer Firmen wie Claas, Kaldewei und Miele erfüllt und zusätzlich Masken, Plexiglaswände und Hygienemittel etwa für Wohneinrichtungen der Caritas produziert.

Gruppenleiterin Rita Kesse. | Foto: Freckenhorster WerkstättenGruppenleiterin Rita Kesse. | Foto: Freckenhorster Werkstätten

 

Schon jetzt eine Notbetreuung

 

Das so erwirtschafte Geld wird an alle Beschäftigten ausgezahlt, erklärt Wolters. Finanzielle Einbußen hätten die behinderten oder psychisch kranken Beschäftigten nicht in Kauf nehmen müssen.

Auch 70 betreuungsbedürftige Beschäftigte arbeiteten bereits wieder mit. Sie werden in einer Art Notbetreuung in die Arbeitsprozesse integriert. „Einige haben alte Eltern, die sie nicht dauerhaft zuhause betreuen können, andere Suchtprobleme und benötigen dringend eine Tagesstruktur.“

Allein müssen sich die Werkstätten den Herausforderungen in der Krise aber nicht stellen. An ihrer Seite steht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, in den Ländern ein jeweiliges Pendant. Darin vertreten die Spitzenverbände der Caritas, Diakonie und Lebenshilfe ihre Interessen.

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