Kölner Erzbischof wehrt sich gegen Berichte der "Bild"-Zeitung

Vorwürfe gegen Kardinal Woelki durch Zeugenaussage nicht erhärtet

  • Vorwürfe gegen Kardinal Rainer Maria Woelki, er habe die Unwahrheit gesagt, haben sich nach einer Zeugenbefragung vor dem Landgericht Köln nicht erhärtet.
  • "Bild" hatte berichtet, der Kardinal habe belastende Aussagen über einen Geistlichen gekannt, ehe er ihn beförderte.
  • Dagegen wehrt sich der Kölner Kardinal.

 

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Vorwürfe gegen Kardinal Rainer Maria Woelki, er habe die Unwahrheit gesagt, haben sich nach einer Zeugenbefragung vor dem Landgericht Köln nicht erhärtet. In dem presserechtlichen Verfahren, in dem Woelki gegen die "Bild"-Zeitung klagt, sagte der frühere Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, aus.

Der 53-Jährige berichtete, er könne nicht sagen, ob der Erzbischof konkret die belastenden Inhalte aus der Personalakte eines Priesters und eine Polizeiwarnung kannte, bevor er den Geistlichen 2017 beförderte. Dies berichtet "Bild", wogegen sich Woelki wehrt. Nach der Befragung des Zeugen gab es unterschiedliche Deutungen der am Prozess beteiligten Parteien.

Kannte Woelki die relevanten Dokumente?

Zu Vogts Aufgaben gehörte es, als Missbrauchsbeauftragter ab 2015 aus verschiedenen Beständen Dokumente zu Fällen sexualisierter Gewalt zusammenzutragen. Dabei fasste er nach eigenen Angaben auch das vorhandene Material über den betreffenden Priester zusammen. Diese Sammlung habe er 2015 dem Kardinal zukommen lassen, damit dieser über eine Anhörung des Geistlichen wegen der Vorwürfe entscheiden konnte.

Vogt sagte aus, er könne sich nicht erinnern, ob in den Dokumenten die belastenden Inhalte aus der Personalakte oder die Warnung der Polizei vor einem Einsatz des Priesters in der Jugendarbeit enthalten waren. Er gehe aber davon aus. Auch wisse er nicht, ob Woelki die Dokumente gelesen habe. Die Personalakte selbst habe der Erzbischof nicht von ihm bekommen.

Vogt hörte beschuldigten Geistlichen an

Nach Vogts Worten hatten 2015 der damalige Personalchef und der Generalvikar den Fall des Geistlichen als besonders brisant dargestellt, weil auch auf aktenkundig gewordene Vorwürfe nicht adäquat reagiert worden sei. Woelki habe schließlich entschieden, Vogt solle den Geistlichen anhören. Über die Anhörung habe er ein Protokoll verfasst, das über den Kardinal 2018 - also schon nach der Beförderung - an die Glaubenskongregation in Rom weitergeleitet worden sei.

Im Vorfeld der Anhörung habe er mit dem Erzbischof auch über den Fall geredet. Ob dabei die Inhalte der Personalakte oder die Polizeiwarnung eine Rolle gespielt hätten, könne er heute nicht mehr sicher sagen.

Erste Zeugin hatte Woelki belastet

Neben dem juristischen Streit um die Berichte der "Bild"-Zeitung, um die es in der aktuellen Befragung ging, gibt es auch noch eine eidesstattliche Versicherung, wegen der die Staatsanwaltschaft tätig wurde. Darin betont Woelki, nur von einem Jahre zurückliegenden sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituierten sowie von "weiteren Gerüchten" gehört zu haben.

Als erste Zeugin war dazu die langjährige Sekretärin des früheren Kölner Kardinals Joachim Meisner vernommen worden. Sie gab an, Woelki schon um 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern und anzügliche Bemerkungen gegenüber Jugendlichen informiert zu haben. Sie erklärte aber auch, sie habe weder die Personalakte noch die Polizeiwarnung gesehen und daher mit Woelki auch nicht darüber gesprochen. Nach ihrer Aussage nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Woelki wegen des Vorwurfs einer falschen eidesstattlichen Versicherung auf.

Entscheidung Anfang März geplant

Das kirchliche Strafverfahren gegen den Geistlichen endete kürzlich mit einem Freispruch. Er darf wieder als Priester tätig sein, allerdings weder in der Jugendarbeit noch in der Pfarrseelsorge oder in leitender Position.

Die 28. Zivilkammer unter Vorsitz von Dirk Eßer da Silva ließ am Mittwoch offen, ob sie weitere Beweise erheben will. Eine Entscheidung soll am 8. März verkündet werden.

Reaktionen der Beteiligten

Woelkis Rechtsbeistand Carsten Brennecke betonte nach der Verhandlung, die Darstellung des Erzbischofs sei nach der Vernehmung des von "Bild" eingeführten Zeugen Vogt nicht erschüttert. Es habe nie mehr als größtenteils anonym vorgetragene Verdachtsmomente und in diesem Sinn Gerüchte gegen den Pfarrer gegeben, aber keine Beweise.

Ein Sprecher von "Bild" erklärte dagegen: "Die Beweisaufnahme hat heute bestätigt, was 'Bild' aufgedeckt und berichtet hat. Schon anhand der Aussagen der bisherigen Zeugen steht fest, dass Kardinal Woelki von allen relevanten Vorwürfen wusste, bevor er den Priester befördert hat. Sollte das Gericht trotzdem noch nicht abschließend entschieden sein, müsste jetzt der Kardinal persönlich vernommen werden."

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