Kardinal behält seine Bezüge, weil er grundsätzlich im Amt ist

Woelki will in Auszeit "erheblichen Teil" seiner Einkünfte spenden

  • Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki erhält während seiner von Papst angeordneten Auszeit von Oktober bis Anfang März 2022 volle Bezüge.
  • Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf Angaben des Erzbistums.
  • Zugleich erfuhr die Zeitung aus Bistumskreisen, Woelki wolle einen "erheblichen Teil" seiner Einkünfte dieser Zeit spenden.

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Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki erhält während seiner von Papst angeordneten Auszeit von Oktober bis Anfang März 2022 volle Bezüge. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf Angaben des Erzbistums.

"Der Erzbischof ist weiterhin im Amt", teilte ein Bistumssprecher der Zeitung mit. Eine geistliche Auszeit sei kein Urlaub. Wenn ein Priester beispielsweise Exerzitien mache oder an einer Fortbildung teilnehme, habe auch das dienstlichen Charakter. Zugleich erfuhr die Zeitung aus Bistumskreisen, dass Woelki einen "erheblichen Teil" seiner Einkünfte in der Zeit seiner Beurlaubung zugunsten von Betroffenen von sexuellem Missbrauch spenden wolle.

 

Das Gehalt des Kardinals

 

Demnach erhält Woelki ein Gehalt nach Beamtenbesoldungsstufe B10, entsprechend einem Oberbürgermeister. Laut Gehaltstabelle für Beamte in Nordrhein-Westfalen bedeutet B10 ein monatliches Bruttogehalt von 13.771 Euro. Wie das Erzbistum dem "Kölner Stadt-Anzeiger" erklärte, habe der Kardinal sich bei seinem Amtsantritt "für eine deutliche Reduzierung seines Gehalts" im Vergleich zu dem seines Vorgängers, Kardinal Joachim Meisner, entschieden. Auch gebe es keine Sonderzuwendungen.

Auch der Kölner Weihbischof Ansgar Puff hatte angekündigt, einen Teil seines Gehalts zugunsten von Missbrauchs-Betroffenen zu spenden. Ein im März veröffentlichtes Rechtsgutachten wirft Puff eine Pflichtverletzung im Umgang mit einem Missbrauchsfall während seiner Zeit als Personalchef im Erzbistum Köln vor. Woelki wird in dem Gutachten entlastet. Der Erzbischof befindet sich bis zum Aschermittwoch in einer Auszeit.

(Update 13.15: Vierter Absatz ergänzt)

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