Zur Wahl der kirchlichen Gremien am 6./.7 November 2021

Kurz erklärt: Wozu Pfarreiräte und Kirchenvorstände?

  • Am 6./7. November 2021 finden in allen fünf Diözesen in Nordrhein-Westfalen die Wahlen zum Kirchenvorstand und Pfarreirat statt.
  • Im niedersächsischen Teil des Bistums Münster werden ausschließlich die Pfarreiräte gewählt, nicht aber die dortigen Kirchenausschüsse.
  • Kirche-und-Leben.de erklärt die Aufgaben dieser Gremien.

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Es gibt sie in jeder Pfarrei: Pfarreiräte und Kirchenvorstände. Darin gestalten nicht nur Geistliche, sondern auch Laien verantwortlich das kirchliche Leben mit. Worum geht es genau? Wer darf wählen, wer gewählt werden? Und wer entscheidet?

In jeder Pfarrei leisten Pfarreiräte und Kirchenvorstände ehrenamtliche Arbeit für ein aktives Gemeindeleben. „Ohne die beiden demokratisch legitimierten Laiengremien ist eine Pfarreileitung für uns undenkbar. Verantwortung gemeinsam zu tragen und unser Gemeindeleben aktiv mitzugestalten, ist heute wichtiger denn je“, hat der Generalvikar des Bistums Münster, Klaus Winterkamp, über die Arbeit der Gremien gesagt.

In den fünf nordrhein-westfälischen Bistümern Münster, Aachen, Essen, Köln und Paderborn finden die Wahlen am 6./7. November 2021 statt. Im Offizialatsbezirk Oldenburg werden ausschließlich die Pfarreiräte gewählt; die Wahl der Kirchenausschüsse – vergleichbar mit den Kirchenvorständen in NRW – ist dort erst 2022.

 

Wozu ein Pfarreirat?

 

Der Pfarreirat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Mit dem leitenden Pfarrer und dem Seelsorgeteam berät der Pfarreirat alle die Pfarrei betreffenden pastoralen Fragen und Aufgaben, fasst Beschlüsse und soll insgesamt das kirchliche Gemeindeleben begleiten und fördern. Nach den Statuten soll der Pfarreirat die Herausforderungen der Pfarrei so gestalten, „dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist“.

In den letzten Jahren haben nahezu alle Pfarreiräte im Bistum Münster sogenannte lokale Pastoralpläne erarbeitet, um sich zu vergewissern, wie die Gemeindeentwicklung zu bewerten ist und welche Aufgaben ihre Pfarrei angesichts ihrer jeweils ganz unterschiedlichen Herausforderungen und Gegebenheiten leisten kann. Eine Aufgabe wird es in den nächsten Jahren sein, die neuen Pastoralen Räume in der Zusammenarbeit mehrerer Pfarreien zu definieren.

 

Wer darf wählen, wer darf kandidieren?

 

In der Regel bildet ein Pfarreirat Sachausschüsse für besondere Aufgaben wie Katechese, Liturgie, Caritas, Ökumene, Jugendarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Eine Welt und Bewahrung der Schöpfung. In größeren Pfarreien engagieren sich mehrere Gemeindeausschüsse für das kirchliche Leben an den einzelnen Kirchorten.

Je nach Größe einer Pfarrei zählt ein Pfarreirat bis zu 16 Mitglieder. Wahlberechtigt sind alle Katholiken die das 14. Lebensjahr vollendet haben, wählbar ist jeder Katholik über 16 Jahre. Den Pfarreirat leitet ein von ihm gewählter Laie - ein Mann oder eine Frau.

 

Wozu ein Kirchenvorstand?

 

Der Kirchenvorstand entscheidet darüber, wie die laufenden Finanzmittel der Pfarrei verwendet werden. Er verabschiedet den jährlichen Haushaltsplan und macht diesen öffentlich. Das Gremium prüft die Mittelverwendung durch Festsetzung der gleichfalls jährlichen Jahresrechnungen.

Die Kirchenvorstandsmitglieder kümmern sich um die Liegenschaften und Baumaßnahmen, entscheiden über Personalangelegenheiten und tragen Verantwortung für das Personal, insbesondere in den kirchlichen Tageseinrichtungen für Kinder. Ebenso ist der Unterhalt der kirchlichen Friedhöfe Aufgabe des Gremiums.  

Hinzu kommen die diversen Investitionsmaßnahmen. Diese bedürfen der Vorbereitung und Abstimmung mit dem Bischöflichen Generalvikariat Münster hinsichtlich des konkreten Investitionsprogramms und seiner Finanzierung.

 

Diskussion über Kirchorte und Pfarrheime

 

In den letzten Jahren haben die Kirchenvorstände in Zusammenarbeit mit dem Seelsorgeteam und den Pfarreiräte Immobilienkonzepte erarbeitet. Dabei ging es oft darum, welche Kirchen auf längere Sicht erhalten bleiben und welche umgenutzt werden können oder müssen. Vorschläge erarbeiten die Kirchenvorstandsmitglieder auch darüber, wie bei sinkenden Katholiken-Zahlen Pfarrheime und sonstige Gemeinderäume unterhalten werden können.  

Bei seinen Aufgaben wird der Kirchenvorstand von der Zentralrendantur beratend und ausführend unterstützt. Für den Bereich der Kindergärten ergänzend auch durch die Verbundleitungen der Tageseinrichtungen für Kinder.

 

Wahl des „halben Kirchenvorstands“

 

Um die Kontinuität in der Arbeit des Kirchenvorstandes zu gewährleisten, sind im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster alle drei Jahre Wahlen zum Kirchenvorstand. Neu gewählt wird dann jeweils die Hälfte der wählbaren Mitglieder. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine Sonderregelung bildet hier der Offizialatsbezirk Oldenburg: Dort beträgt die Amtszeit für die Kirchenausschüsse vier Jahre. Den Vorsitz des Kirchenvorstands hat der leitende Pfarrer inne, seine Vertretung übernimmt ein vom Kirchenvorstand gewählter Laie.

Vorsitzender des Kirchenausschusses im Offizialatsbezirk Oldenburg ist in der Regel der Pfarrer oder der die Gemeinde leitende Geistliche. Der Bischöfliche Offizial kann aber auch einen anderen Vorsitzenden bestimmen, der Laie sein kann.

Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahl sind alle Katholiken, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kandidatinnen und Kandidaten müssen 21 Jahre alt sein.

 

Künftig nur ein einziges Gremium?

 

Im Zug der Diskussion um die Errichtung neuer Pastoraler Räume im Bistum Münster wird darüber diskutiert, ob nicht in Zukunft aus dem Pfarreirat und dem Kirchenvorstand ein gemeinsames kirchliches Gremium entstehen kann.

Voraussetzung dafür wäre allerdings eine Änderung des Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes - und da wäre auch der Staat einzubeziehen. Das derzeit geltende Recht fußt auf dem Preußischen Gesetz des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924.

(13. Okt.: Altersangaben im drittletzten Absatz berichtigt)

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