Welskop-Deffaa für Beibehaltung der Beratung

Caritas-Präsidentin zur Abtreibung: Kassen sollten Kosten erstatten

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Eine Abtreibung bleibt straffrei, wenn sich die schwangere Frau in den ersten zwölf Wochen beraten lässt. Die Kosten für den Abbruch trägt sie in der Regel selbst. Eine unnötige Belastung, findet Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa schlägt im Streit um eine mögliche Neuregelung der Abtreibungsfrage eine unkomplizierte Übernahme der Kosten für einen Abbruch durch die Krankenkassen vor. Eine fehlende oder kompliziert zu beantragende Kostenübernahme sei für Frauen eine unnötige Belastung, erklärte Welskop-Deffaa in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. In allen Fällen, in denen der Abbruch nicht strafbewehrt sei, sollten die Kosten erstattet werden können, so die Caritas-Präsidentin.

Die derzeitige Regelung sieht vor, dass Frauen die Kosten für eine Abtreibung in der Regel selbst tragen. Sie liegen auch für unter 18-Jährige in Deutschland zwischen 350 und 700 Euro. Bei Frauen mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse einzureichen.

Welskop-Deffaa: Pflichtberatung beibehalten

Eine Abtreibung ist in Deutschland derzeit grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen, sie erhält dann einen Beratungsschein; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren. Caritas und andere katholische Beratungsstellen sind aus dem staatlichen Schwangerenberatungssystem ausgestiegen und stellen keine Scheine aus.

Grundsätzlich spricht sich Welskop-Deffaa dafür aus, die aktuellen Regelungen beizubehalten. Auch eine Abschaffung der Pflichtberatung lehnt sie ab. Die Beratungspflicht erfülle eine wichtige Funktion, um den Zugang zur Beratung in einer emotionalen Belastungssituation leicht zu machen. Eine von der Regierung eingesetzte Kommission hatte im April Empfehlungen für eine Liberalisierung der Abtreibungsfrage vorgelegt. Dazu gehört auch, eine Verpflichtung zur Beratung aufzuheben.

Schwangere häufig in gewaltbelastetetn Beziehungen

Weiter erklärte Welskop-Deffaa, aus Beratungsstellen sei bekannt, dass Schwangere häufig in einer gewaltbelasteten Beziehung lebten, die Ehe kurz vor dem Scheitern stehe oder sie vom Partner zur Abtreibung gedrängt würden. Diese Frauen seien dringend auf ein Gegenüber angewiesen, das ihnen zuhöre und zuspreche. Das werde zu häufig von denjenigen, die die Debatten über eine Abschaffung anführten, nicht gesehen.

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