Erklärung des Queer-Beauftragten Weihbischof Ludger Schepers

Deutsche Bischöfe bitten Homosexuelle um Vergebung

Anzeige

Vor 30 Jahren wurde Paragraf 175 abgeschafft, der Homosexualität kriminalisierte. Der Queer-Beauftragte Weihbischof Ludger Schepers sagt, die Kirche habe das damals nicht mitgetragen – dafür bitte er um Vergebung.

Der Queer-Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Weihbischof Ludger Schepers, bittet homosexuelle Männer um Vergebung, die durch den Strafrechtsparagrafen 175 kriminalisiert wurden. Schepers würdigt die Streichung des Paragrafen durch den Bundestag 1994: „Dies hat die katholische Kirche vor 30 Jahren leider nicht getan“, bedauert er. Im Gegenteil: Sie habe bis zuletzt versucht, eine Abschaffung zu verhindern. Dafür bitte er die Betroffenen um Vergebung.

Die deutschen Bischöfe hatten im Frühjahr Schepers zu ihrem Beauftragten für queere Pastoral ernannt. Mit dem Wort queer bezeichnen sich Menschen, die nicht heterosexuell sind oder deren geschlechtliche Identität nicht mit gesellschaftlichen Rollenbildern übereinstimmt. Unter ihnen sind Personen gleichgeschlechtlicher Orientierung die größte Gruppe.

„Kirche hatte falsche Haltung zu Homosexuellen“

Schepers betont, die Kirche habe früher eine falsche Haltung gegenüber Homosexuellen gehabt. „Gott hat die Menschen in Vielfalt geschaffen, die auch die sexuelle Orientierung einschließt. Es widerspricht Gottes großem Ja zu dieser Schöpfung, Menschen wegen ihrer geschlechtlichen Zugehörigkeit oder sexuellen Präferenz ihre Würde abzusprechen.“

Der Weihbischof fordert, verurteilte homosexuelle Menschen posthum zu rehabilitieren und konkret um Verzeihung zu bitten: „Die Schuld an der Kriminalisierung von Homosexualität trägt die Kirche eindeutig mit.“

ZdK: Homosexuelle wurden an Kirchen-Engagement gehindert

Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) bedauert seine Mitschuld an der Diskriminierung Homosexueller. „Verurteilte Männer und jene, die des homosexuellen Lebens beschuldigt wurden, aber auch lesbische Frauen wurden an kirchlichem Engagement und beruflicher Tätigkeit in der Kirche gehindert“, sagt ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp.

Die Vergangenheit lasse sich nicht ungeschehen machen, umso wichtiger sei, die Abschaffung des Paragrafen 175 zu würdigen. Er stellte bis 1969 sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern unter Strafe. Erst 1994 beschloss der Bundestag die endgültige Streichung.

Stetter-Karp betont, auch 30 Jahre danach sei es wichtig und nötig, dass Christen sich entschieden gegen Queerfeindlichkeit einsetzten: „Wir alle müssen daran mitwirken, dass die Kirche ein sicherer und heimatlicher Ort für queere Menschen ist.“

Anzeige