Diözesanes Wahlrecht angepasst

Bistum Magdeburg hält Rechtsextreme von Kirchen-Gremien fern

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Das Bistum Magdeburg hat Regeln erlassen, die eine Kandidatur und Mitgliedschaft von Rechtsextremen in Kirchen-Gremien ausschließen. Die AfD Sachsen-Anhalt ist "gesichert rechtsextrem".

Durch Veränderung eines Passus im diözesanen Wahlrecht können Mitglieder der AfD und anderer extremistischer Parteien künftig von Gremien des Bistums Magdeburg ausgeschlossen werden. "Wir haben damit nun eine klare, der politischen Situation angepasste Regelung gefunden", sagt Generalvikar Bernhard Scholz.

Das bedeute nicht, dass Menschen aus Gottesdiensten oder der Seelsorge ausgeschlossen würden. Die Neuregelung beziehe sich explizit auf die Arbeit in kirchlichen Gremien.

Magdeburg reagiert auf Bischofs-Erklärung vom Februar

Im Februar hatte die Deutsche Bischofskonferenz eine Erklärung zur Unvereinbarkeit von Christentum und völkischem Nationalismus veröffentlicht. Entsprechend passte das Bistum Magdeburg seine Gesetze und Wahlordnungen an.

Ausgeschlossen werden können demnach nun Personen, die "öffentliche Äußerungen gegen die Menschenwürde, insbesondere völkisch-nationalistische, rassistische, antisemitische, antidemokratische Positionen oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" tätigen.

Magdeburg: Kandidierende müssen Erklärung abgeben

Zudem sei "die Übernahme von Ämtern und sonstigen Aufgaben in oder für Parteien und Organisationen, die derartige Haltungen und Positionen vertreten oder die Zugehörigkeit zu einer Partei oder Organisation, die von den zuständigen staatlichen Behörden auf dem Gebiet des Bistums als extremistisch eingestuft wird", ein Ausschlussgrund. Die Änderung erfolgt laut Bistum rechtzeitig vor den Gremienwahlen in den Pfarreien im Bistum Magdeburg im November.

Neu ist auch, dass Kandidierende eine Erklärung abgeben müssen, die das Wissen um die Unvereinbarkeit der Arbeit in kirchlichen Gremien mit völkischem Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit definiert. Auch hier ist die Mitgliedschaft in einer Partei, die von zuständigen staatlichen Behörden auf dem Gebiet des Bistums als extremistisch eingestuft wird, ein Unvereinbarkeits-Kriterium.

Bistum Magdeburg: AfD nach Rechtslage ausgeschlossen

Der Landesverband der AfD in Sachsen-Anhalt war im Herbst 2023 vom Landesverfassungsschutz Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden.

Im Bistum Münster werden die Pfarreiräte im Herbst 2025 gewählt. Bis dahin soll eine überarbeitete zentrale Satzung für diese Gremien vorliegen.

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