Weitere Anhörung im Landtag beantragt

Kirchenvorstände in Nordrhein-Westfalen: Neue Regeln kommen später

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Die Verwaltung der Gelder in katholischen Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen soll neu geregelt werden. Darüber schienen sich Landespolitiker und Bistümer einig. Nun dauert es länger - nach einem Antrag der SPD-Fraktion.

In Nordrhein-Westfalen verschiebt sich die Neuregelung zur Verwaltung der Gelder in katholischen Kirchengemeinden erneut. Grund sei ein überraschender Antrag im Landtag, melden die fünf NRW-Bistümer. Eine Fraktion habe eine Sachverständigenanhörung beantragt, die das Projekt um mehrere Monate verzögere. Um welche Fraktion es sich handelt, teilen die Bistümer nicht mit. (Siehe Kasten am Textende.)

In NRW regelt bisher ein staatliches Gesetz die kirchliche Vermögensverwaltung in Pfarreien. Kirchen und Landesregierung wollen die Verknüpfung abschaffen und die Arbeit von Kirchenvorständen per kircheninterner Ordnung regeln.

Derzeitige Regelung des Kirchenvermögens in NRW

Die derzeitige Regelung stammt aus preußischer Zeit und widerspricht laut einem juristischen Gutachten der grundgesetzlichen Trennung von Staat und Kirche. Die fünf NRW-Bistümer haben das sogenannte Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) als Nachfolger ausgearbeitet. Dessen Start verschiebe sich laut Kirche voraussichtlich auf Oktober oder November.

Laut den Bistümern hatten sich die NRW-Staatskanzlei und die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP eigentlich abgestimmt und die Rechtslage durch ein Sachverständigengutachten prüfen lassen. "Nicht zuletzt aufgrund dieses Gutachtens wurde im Vorfeld seitens der Landtagsfraktionen versichert, von der Beantragung einer Sachverständigenanhörung abzusehen", so die Bistümer. Durch die nun anberaumte Anhörung und die parlamentarische Sommerpause kann die Gesetzesänderung frühestens im September beschlossen werden.

Kritik an geplanter Neuregelung des Kirchenvermögens in NRW

Kritik am KVVG äußert unter anderen eine von etwa 1.300 Menschen unterzeichnete Online-Petition an Landtagsabgeordnete. Das neue Gesetz sei genauso autokratisch wie das alte, heißt es: "Die Macht der Bistumsspitzen wird durch das neue Gesetz noch größer."

Laut den Bistümern setzt das KVVG aber lediglich um, “was in den meisten anderen Bundesländern schon lange gut geübte Realität ist: Die Kirche verwaltet ihr Vermögen eigenständig." Der Kirchenvorstand bleibe das Organ der Vermögensverwaltung.

Update: Antrag der SPD-Fraktion
Den Antrag auf eine weitere Anhörung hat die SPD-Fraktion gestellt. Der SPD-Abgeordnete Sven Wolf sagt auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), es gebe noch Klärungsbedarf, welche Konsequenzen die Aufhebung des alten Gesetzes hat.

Wolf führt außerdem kirchenpolitische Gründe rund um Kardinal Rainer Maria Woelki an. Das allgemeine Verhalten des Kölner Erzbischofs lasse sehr daran zweifeln, dass ihm an einem ernsthaften Dialog noch gelegen sei. "Die anderen Bistümer sollten sich fragen, ob sie noch dazu bereit sind, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat durch sein Gebaren weiter belasten zu lassen." | KNA

Update 17.50 Uhr: Kasten

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