Ulrich Wastl: Bisher einzigartig in Deutschland

Zahlungen an Missbrauchsopfer: Anwalt lobt katholisches UKA-Verfahren

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Am Verfahren, wie in der katholischen Kirche Leistungen in Anerkennung des Leids an Missbrauchs-Betroffene ermittelt werden, gibt es viel Kritik: zu intransparent, zu langwierig. Ein Anwalt aber sagt: Bundesweit gibt es bisher nichts Besseres.

Der Münchner Anwalt Ulrich Wastl lobt, wie in der katholischen Kirche in Deutschland Leistungen in Anerkennung des Leids von Missbrauchs-Betroffenen ermittelt werden. "Ich halte dieses Anerkennungsverfahren für eine leider bislang singuläre, aber umso mehr positive Leistung der katholischen Kirche", sagte Wastl der "Süddeutschen Zeitung". Zuständig ist die eigens eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA).

Wastl zufolge ist damit das Ziel verbunden, den Betroffenen "ein möglichst einfaches Verfahren zur Verfügung zu stellen, in dem alle juristischen Probleme ausgeklammert sind". Das betreffe die Frage nach der Verjährung oder die nach einer Kausalität zwischen der Tat und dem entstandenen Schaden.

Wastls einzige Kritik am UKA-Verfahren

"Das ist ja wirklich eine Leistung der katholischen Kirche, denn sie könnte sich auch hinstellen und all diese oben genannten Rechtspositionen einnehmen", so der Jurist. Die Betroffenen wären dann gezwungen, den oft schwierigen und leidvollen Weg des Zivilprozesses zu gehen.

Sein einziger Einwand sei, die Kirche habe das UKA-Verfahren elf Jahre zu spät gestartet. Sonst hätten noch mehr Betroffene davon profitieren können. "Wir haben - soweit das für mich ersichtlich ist - jedenfalls bislang in keinem anderen gesellschaftlichen Bereich außerhalb der katholischen Kirche ein vergleichbares Anerkennungsverfahren für Betroffene sexuellen Missbrauchs", erklärte Wastl.

Anwalt bemängelt Aufarbeitung in evangelischer Kirche

Für bisher "missglückt" hält der Anwalt die Aufarbeitung in der evangelischen Kirche. Es gebe noch keine klare Benennung von Verantwortlichkeiten auf der Ebene jener, die sexualisierte Gewalt gedeckt oder vertuscht hätten. Er wisse, dass die evangelische Kirche durchaus Leistungen erbringe bei Betreuung und psychologischer Unterstützung. "Aber ein einheitliches Anerkennungsverfahren wie die katholische Kirche hat sie nicht."

Die Kanzlei Westpfahl-Spilker-Wastl hat mehrere Gutachten zum Missbrauch in der katholischen Kirche erstellt, unter anderem in den Bistümern Aachen, Köln und München.

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