Betroffenenbeirat für mehr Tempo und Transparenz im Verfahren

Missbrauchsbetroffene: UKA soll Entscheidungen schriftlich begründen

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"Gänzlich unbekannt und intransparent" sei die Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennungsleistungen an Betroffene sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche. Was der Betroffenenbeirat daher konkret fordert.

Betroffene wünschen sich eine schnellere und transparentere Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland. Künftig solle jeder Bescheid über die Zahlung von Anerkennungsleistungen an Missbrauchsopfer schriftlich begründet werden, heißt es in einer Erklärung des Betroffenenbeirats bei der Deutschen Bischofskonferenz.

Zuständig für die Entscheidung über Anerkennungsleistungen ist die 2021 eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Sie nimmt Anträge der Betroffenen über die Ansprechpersonen der Bistümer oder Orden entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Zahlung an Betroffene an. Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert man sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern, und zwar an deren oberen Rand. Eine Höchstgrenze gibt es nicht.

Missbrauchsbetroffene fordern Begründung der UKA

Das Verfahren sei für die Betroffenen jedoch "gänzlich unbekannt und intransparent", bemängelt der Betroffenenbeirat. Die Bischöfe müssten deshalb die Grundlage für eine schriftliche Begründung jeder Entscheidung legen. "Nur wenn die UKA ihre Entscheidungen auch schriftlich begründet, können die einzelnen Betroffenen für sich nachvollziehen, wie die ihnen zuerkannte Anerkennungszahlung zu Stande gekommen ist", betont der Beirat.

Zudem müsse die Beratungszeit nach einem Antrag verkürzt werden. Die aktuelle Bearbeitungszeit von Erst-, Neuanträgen oder Widersprüchen von 12 bis 18 Monaten sei inakzeptabel, nicht zuletzt, weil Betroffene während des laufenden Verfahrens sterben könnten.

Wer der Betroffenenbeirat ist

Der Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz besteht aktuell aus neun Personen, die von sexualisierter Gewalt und Missbrauch im Zuständigkeitsbereich der katholischen Kirche betroffen sind. Die Mitglieder sind durch den Vorsitzenden der Bischofskonferenz berufen und sollen die Bischöfe in Fragen des Missbrauchs und der sexualisierten Gewalt beraten. Zugleich sollen sie auch eigene Initiativen und Sichtweisen aus der spezifischen Perspektive der Betroffenen einbringen.

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