Beschwerde nach Aktion in Feucht nahe Nürnberg

Glockenläuten nach deutschen EM-Toren: „Rote Karte“ der Landeskirche

Anzeige

Nach jedem deutschen Tor im ersten EM-Spiel hatte eine evangelische Gemeinde kurz die Kirchenglocken geläutet. Warum sie das nicht darf, begründet die bayerische Landeskirche.

Glockenläuten nach jedem Tor der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft – da zeigt die bayerische evangelische Landeskirche die „rote Karte“. Eine evangelische Gemeinde in Feucht nahe Nürnberg hatte beim „Public Viewing“ des EM-Spiels Deutschland-Schottland nach jedem der fünf deutschen Tore kurz geläutet.

Damit habe die Kirchengemeinde den Menschen eine Freude machen wollen, sagt Pfarrer Roland Thie. Klappte nicht überall: Ein anonymer Anrufer hinterließ eine Beschwerde auf dem Anrufbeantworter des Pfarramts und bei der Landeskirche. Von „Aprilscherz“ und „Blasphemie“ sei die Rede gewesen, so Thie.

Kein Läuten nach dem Tor – der Grund

Laut Landeskirche besagt die Läuteordnung, dass Kirchenglocken nur zu Gebet und Gottesdienst läuten dürfen. Liturgisches Glockenläuten sei gesetzlich geschützt, ein Läuten zu anderen Zwecken bedürfe der „sorgfältigen Abwägung“. Andere Zwecke sollten jedoch eine Ausnahme bleiben.

Anzeige