Erzdiözese nimmt Bezug auf DBK-Erklärung

Hamm: Erzbistum Paderborn äußert sich zu Ausschluss von AfD-Funktionär

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Ein junger AfD-Funktionär aus Hamm ist von den Ehrenämtern in seiner Kirchengemeinde ausgeschlossen worden. Jetzt hat sich das Erzbistum Paderborn dazu abschließend geäußert.

Das katholische Erzbistum Paderborn hat die Entscheidung eines Pfarrers aus Hamm bestätigt, einem AfD-Funktionär Ehrenämter in seiner Pfarrei zu untersagen. Das Erzbistum trage die Entscheidung vollumfänglich mit, sagte ein Sprecher am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der 20-Jährige war Messdiener und Lektor in der Kirchengemeinde Sankt Franziskus von Assisi.

Der örtliche Pfarrer hatte den Mann im Juli aufgefordert, seine Ehrenämter in der Pfarrei ruhen zu lassen, solange er öffentlich für die AfD tätig ist. Er arbeitet als Büroleiter der AfD-Fraktion im Hammer Stadtrat und ist Parteimitglied. Er selbst sieht durch den Ausschluss seine Grundrechte verletzt, weil er wegen seiner politischen Überzeugung benachteiligt werde.

Erzbistum Paderborn beruft sich auf DBK-Erklärung

Erzbistum und Kirchengemeinde berufen sich auf die im Februar von den deutschen Bischöfen verabschiedeten Erklärung „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“. Demnach können sich Christinnen und Christen nicht in rechtsextremen Parteien und jenen „die am Rande dieser Ideologie wuchern“ engagieren. „Die Verbreitung rechtsextremer Parolen – dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar“, heißt es weiter.

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