Aktuell gelten Gesetze aus preußischer Zeit

Wie sollen Kirchenvorstände künftig arbeiten? NRW-Landtag hört Experten

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Einzig in NRW regelt bisher noch ein staatliches Gesetz, wie Kirchengemeinden ihr Geld verwalten. Landesregierung und Kirchen wollen das ändern. Doch der Landtag bremste – und lud dazu Experten.

Vertreter der katholischen Kirche haben Kritik an der in Nordrhein-Westfalen geplanten Neuregelung zur Finanzverwaltung in Pfarreien widersprochen. In den geplanten kircheneigenen Kirchenvermögensverwaltungsgesetzen würden Gläubige weiterhin demokratisch einbezogen, sagte Burkhard Kämper vom Katholischen Büro NRW am Donnerstag bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag. An einem Organ wie dem Kirchenvorstand wollten alle fünf Bischöfe in NRW unbedingt festhalten.

Die von den Diözesen des Landes gemeinsam erarbeiteten Kirchenvermögensverwaltungsgesetze sähen ein demokratisch gewähltes Vertretungs- und Beschließungsorgan vor. Zudem gebe es einen „Sicherheitsmechanismus“ für den Fall, dass eines der Bistümer Vermögensverwaltung und rechtliche Vertretung so ändern wollte, dass allein der Pfarrer verantwortlich wäre. Dies müsste dem Land angezeigt werden und es gebe eine Interventionsmöglichkeit, so Kämper.

Anliegen der Gesetzesreform unstrittig

Anlass der Anhörung, so war aus Beiträgen zu vernehmen, sind Bedenken wegen innerkirchlicher Vertrauensverluste, insbesondere im Erzbistum Köln: Könnten Bistumsleitungen Beteiligung und Verantwortung von Laien zu sehr beschneiden? Burkhard Kämper differenzierte: „Wir befinden uns in einer Gemengelage, wo sich das Interesse aus Gründen, die mit diesem Gesetzgebungsverfahren überhaupt nichts zu tun haben, auf uns richtet“.

Das Anliegen der Gesetzesreform, zwei aus preußischer Zeit stammende Gesetze abzuschaffen, war bei der Anhörung unstrittig: Weil Staat und Kirchen getrennt sind, sollen letztere aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts ihre Vermögensverwaltung selbst regeln. Der Religionsverfassungsrechtler Hinnerk Wißmann von der Universität Münster sagte, es gehe bei der Anhörung weniger um materielle Fragen, als darum, niemanden in den Kirchen bei dem Reformprozess zu verlieren.

Entscheidung des Landtags: Zeitpunkt noch offen

Mit dem von ihnen beschlossenen Vermögensverwaltungsgesetz wollen die NRW-Bistümer mit der Rechtslage in anderen Bundesländern gleichziehen. Die evangelische Kirche in NRW regelt schon länger Angelegenheiten dieser Art selbst, obwohl das alte Gesetz noch existiert.

Wann der Landtag über die Aufhebung des Gesetzes entscheidet, ist noch offen. Die katholischen Vertreter machten in Düsseldorf erneut deutlich, man wolle zunächst die Abschaffung des Landesgesetzes abwarten, bevor die kirchlichen Neuregelungen in Kraft gesetzt werden.

Ein katholischer Kirchenvorstand ist in seiner Pfarrei für Personal, Liegenschaften und Finanzen zuständig. Er besteht aus dem Pfarrer und gewählten Ehrenamtlichen.

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